AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Live and Learn GmbH
- Geltung, Vertragsabschluss
1.1. Die Live and Learn GmbH sowie mit ihr verbundene Unternehmen erbringen ihre Leistungen ausschließlich auf der
Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzenden Vereinbarungen mit dem Kunden / der
Kundin sind nur wirksam, wenn sie von der Live and Learn GmbH schriftlich bestätigt werden.
1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden / der Kundin werden nicht akzeptiert, sofern nicht im
Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden /
der Kundin durch die Live and Learn GmbH bedarf es nicht.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge
nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinnund Zweck am nächsten kommt, zu
ersetzen.
1.5. Die Angebote der Live and Learn GmbH sind freibleibend und unverbindlich. - Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden / der Kundin
2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Ausbildungsvertrag oder einer
allfälligen Auftragsbestätigung durch die Live and Learn GmbH. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Live and Learn GmbH.
2.2. Der Kunde / Die Kundin wird der Live and Learn GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen
zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er / Sie wird sie von allen Umständen
informieren, die für die Durchführung der Ausbildung von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der
Durchführung der Ausbildung bekannt werden. Der Kunde / Die Kundin trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass
Arbeiten infolge seiner / ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Live and Learn
GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.3. Die Kursdauer beträgt in der Regel mindestens 7 Stunden pro Modul, die im Zeitraum von 90 Tagen absolviert werden müssen.
2.4. Die Live and Learn GmbH behält sich vor, KursteilnehmerInnen, welche nicht
– alle jeweils gültigen gesetzlichen vorgeschriebenen Auflagen eingehalten haben,
– oder wenn der Kurs / das Seminar nicht vollständig bezahlt wurde
keinen Abschluss zu gewähren.
2.5. In den Kursbeiträgen sind grundsätzlich die erforderlichen Arbeitsunterlagen und Skripten inkludiert, falls nicht
ausdrücklich etwas anderes bekannt gegeben wird.
2.6. Es ist zu beachten, dass für die Teilnahme an einigen Kursen bestimmte Voraussetzungen von den TeilnehmerInnen
erfüllt werden müssen. Die jeweiligen Voraussetzungen sind bei jedem Kurs gesondert angegeben bzw. können bei den
Anmeldebüros erfragt werden.
2.7. Es wird auch darauf hingewiesen, dass aufgrund der Fairness anderen KursteilnehmerInnen gegenüber eine nicht
fristgerechte Bezahlung des Beitrages zu einem Ausschluss vom Kurs führt.
2.8. Im Falle eines Rahmenvereinbarungsvertrag gelten immer die vereinbarten Bedingungen vorranging. Ansonsten, gelten
sinngemäß die Bestimmungen der jeweils gültigen AGB. - Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1. Die Live and Learn GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung
von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und / oder derartige Leistungen zu
substituieren.
3.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Substitution erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des
Dritten, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden / der Kundin. Die Live and Learn GmbH wird diesen Dritten
sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3. Soweit die Live and Learn GmbH notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen
AuftragnehmerInnen keine ErfüllungsgehilfInnen der Live and Learn GmbH. - Vorzeitige Auflösung
4.1. Die Live and Learn GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde / die Kundin zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz
Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde / die Kundin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen
wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder
Mitwirkungspflichten, verstößt;
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden / der Kundin bestehen und dieser auf Begehren der Live and
Learn GmbH keine Vorauszahlungen leistet;
d) über das Vermögen des Kunden / der Kundin ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde / die
Kundin seine / ihre Zahlungen einstellt.
4.2. Stornierungen werden von der Live and Learn GmbH nur schriftlich entgegengenommen und akzeptiert.
Es werden nur Stornierungen bei Kunden, die mit der Online Ausbildung nicht angefangen haben, akzeptiert.
Bei einer Stornierung bis spätestens 14 Tage (hierbei gilt der Poststempel, Faxeingang oder Datum des Maileingangs) nach dem Erwerb von Logindaten zur Online-Ausbildung und vor der Aunahme der Online-Ausbildung (Start eines Kurses) erfolgt die Stornierung in jedem Fall kostenlos, ausgenommen hiervon sind alle Kunden welche nicht als Konsumenten im Sinne des KSchG anzusehen sind. Für diese Kunden ist eine kostenlose Stornierung innerhalb von 14 Tagen ab Auftragserteilung möglich, nach ungenutzten Ablauf der Frist von 14 Tagen ist die volle vereinbarte Auftragssumme fällig.
Bei Stornierung nach dem Start der Online-Aubildung wird der komplette Kursbeitrag
fällig. Es steht KursteilnehmerInnen jedoch frei, eine/n ErsatzteilnehmerIn, welche/r die Teilnahmebedingungen erfüllt,
namhaft zu machen.
Die Live and Learn GmbH behält sich vor, bei Störung des Kursbetriebes durch den / die jeweilige(n) TeilnehmerIn
diese(n) von der weiteren Kursteilnahme auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Kursbeitrages.
4.3. Ein Ausbildungsvertrag hat eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns. Sollte der
Kunde dieses vorgegebene Zeitfenster überschreiten, oder über einen Zeitraum von 90 Tagen keinen Progress in der Online-Ausbildung, gilt der Ausbildungsvertrag als gelöst und der gesamte Kursbeitrag sowie alle konsumierten Leistungsmodule sind in voller Höhe fällig. Anderweitige Vereinbarungen sind mit der Live and Learn GmbH gesondert zu klären und haben nur Gültigkeit, so eine solche schriftlich erfolgt. Mündliche Abreden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
4.4. Bei Abschluss eines Rahmenvertrages, gemäß den jeweils fixierten Konditionen, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung
in der Höhe von 10% des Auftragswertes zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Nicht- bzw. Teilerfüllung wird die geleistete
Anzahlung als Stornogebühr einbehalten. Eine Gegenverrechnung mit anderen offenen Forderungen ist in jedem Fall
ausgeschlossen. Die vorhergehenden Stornierungsrichtlinien treffen auf Rahmenvereinbarungsverträge nur bedingt zu. - Zahlung
5.1. Die Rechnung ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere
Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.
Alle Kurse sind im Vorhinein, nach Rechnungserhalt, oder gemäß der Rahmenvereinbarung zu bezahlen.
Die jeweils gültige Preisgestaltung bezieht sich auf den Tag der Anmeldung. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Beträge
kann nicht erfolgen.
5.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden / der Kundin gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der Höhe von 7% p.a. Weiters
verpflichtet sich der Kunde / die Kundin für den Fall des Zahlungsverzugs, der Live and Learn GmbH die entstehenden
Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies
umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der
Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon
unberührt.
5.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden / der Kundin kann die Live and Learn GmbH sämtliche, im Rahmen anderer
mit dem Kunden / der Kundin abgeschlossenen Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
Weiters ist die Live and Learn GmbH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden
Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Live and Learn GmbH für den Fall
der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der
gesamten noch offenen Schuld zu fordern.
5.4. Der Kunde / Die Kundin ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Live and Learn GmbH
aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden / der Kundin wurde von der Live and Learn GmbH schriftlich anerkannt
oder gerichtlich festgestellt.
5.5. Im Falle einer Barzahlung des Kunden / der Kundin, ungeachtet der Höhe des geleisteten Betrages, ist der Kunde / die
Kundin verpflichtet, eine Zahlungsbestätigung der Live and Learn GmbH über den geleisteten Betrag einzufordern und
diese für eine Dauer von 3 Monaten nach erfolgreicher Absolvierung zu verwahren und bei Bedarf vorweisen zu können.
Die Live and Learn GmbH kann im Streitfall nur belegbare Zahlungseingänge berücksichtigen.
5.6. Die jeweils aktuelle Preisgestaltung der jeweiligen Ausbildungsmodule wird öffentlich in den lizenzierten Geschäftsstellen
an allgemein zugänglichen Orten tagesaktuell ausgehängt.
5.7. Eine Rückzahlung von bereits geleisteten Beiträgen wird generell ausgeschlossen. - Haftung
6.1. Der Kunde / Die Kundin erklärt sich als einverstanden und in Kenntnis gesetzt, dass die Live and Learn GmbH jedwede
Haftung im Zusammenhang mit erfolgten zertifizierten Ausbildungen ausschließt, insbesondere was den Kurs
Ladungssicherung betrifft. Die Live and Learn GmbH bestätigt nur, den Kunden / die Kundin entsprechend der jeweils
gültigen Gesetze eingewiesen und ausgebildet zu haben, übernimmt aber keinerlei Haftung für etwaiges Fehlverhalten
des Kunden / der Kundin, welches der Sphäre und der Verantwortung des Kunden / der Kundin zuzurechnen ist.
6.2. Im Zuge von praxisrelevanten Ausbildungsmaßnahmen ist sich der Kunde / die Kundin seiner / ihrer Verantwortung als
FahrzeuglenkerIn bewusst und damit auch seiner / ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils gültigen StVO. Für den
Fall, dass dies nicht geschieht, willigt der Kunde / die Kundin unwiderruflich ein, einverstanden zu sein, dass der / die
mitfahrende InstruktorIn eingreift. Sollte dieses Eingreifen strafrechtliche Folgen nach sich ziehen und im kausalen
Zusammenhang mit dem Fehlverhalten des Kunden / der Kundin einhergehen, hält der Kunde / die Kundin die Live and
Learn GmbH und den / die mitfahrenden InstruktorIn schad- und klaglos.
6.3. Alle mitgebrachten Fahrzeuge müssen gemäß den jeweils gesetzlichen Anforderungen zugelassen, versichert und
verkehrstauglich sein. Im Falle einer solchen Nutzung muss dieses im Büro schriftlich gemeldet werden.
Im Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung für verursachte Schäden durch Selbstverschulden
oder Verschulden Dritter seitens der Live and Learn GmbH übernommen wird.
Dieser Verzicht der Schad- und Klagloshaltung gilt auch für alle Regressansprüche des Kunden / der Kundin aus Zahlung
an geschädigte Dritte und allfällige Ausgleichsansprüche.
6.4. Auf allen von der Live and Learn GmbH angebotenen und vermittelten Übungsplätzen gilt die StVO. - Datenschutz
7.1. Wir respektieren Ihre Daten und behandeln diese vorgabengetreu nach der EU-DSGVO und dem
Datenschutzanpassungsgesetz 2018
7.2. Datenschutz Erklärung ist von den AGB’s Haftungsbeschränkungsklausel ausgenommen
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen von den Haftungsregelungen
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfasst werden und somit gesondert gelten. - Anzuwendendes Recht
8.1. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Live and
Learn GmbH und dem Kunden / der Kundin unterliegen dem österreichischen materiellen Recht. - Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Live and Learn GmbH.
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Live and Learn GmbH und dem Kunden / der Kundin ergebenden
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Live and Learn GmbH
sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Live and Learn GmbH berechtigt, den Kunden / die
Kundin an seinem / ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Gezeichnet: Die Geschäftsführung
Stand: 15.05.2018